UPG Pflegegrad Hilfe: Unser Beratungs- und Tätigkeitsfeld

 1. Pflegefachliche Beratung und Stellungnahmen im Hinblick auf Gutachten der medizinischen Dienste sowie tatsächliche Mitwirkung im Rahmen von  Antragstellung und pflegemedizinischen Widerspruchsbegründungen des Pflegebedürftigen. Ziel unserer Beratung ist es, dass der Pflegebedürftige den entsprechenden Pflegegrad zuerkannt bekommt, welcher Ihm tatsächlich zusteht. Grundlage dazu sind die neuen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI Buch des SGB.


2. Persönliche Präsenz und tatsächliche Mitwirkung von UPG während des Begutachtungstermins des Medizinischen Dienstes beim Pflegebedürftigen mit dem Ziel, die pflegefachlichen Erfordernisse des Pflegebedürftigen sowie die gesamte aktuelle Pflegesituation angemessen und richtig darzustellen.

 

3. Gutachten zur Prüfung einer vorliegenden Pflegebedürftigkeit, z.B. im Rahmen eines Rechtsverfahrens.

 

 3. Die Rechtmäßigkeit obiger Tätigkeiten von UPG, gerade im Hinblick auf das RDG, wurde in einem Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 27.1.2014 (Aktenzeichen: S 10P/37/13) bestätigt.